Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit den im erteilten Auftrag gesondert enthaltenen Bestimmungen die rechtliche Grundlage für dessen gesamte Abwicklung und gelten auch für zukünftige Geschäftsfälle sowie für Nach- und Ersatzlieferung. Hiervon abweichende Bestimmungen sowie der Auftrag selber sind für uns erst mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung verbindlich und rechtswirksam.
Die Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend und gelten ab Werk des Verkäufers ohne Verpackung und ohne Verladung. Im Falle von Änderungen der derzeitigen Kostenfaktoren bleiben Preisänderungen vorbehalten. Der schriftlich per Auftragsbestätigung oder mündlich erteilte und vereinbarte Kaufpreis ist seitens Auftragnehmer 2 Monate gültig und kann darüber hinaus vom Auftragnehmer jedoch nur durch Begründung abgeändert werden. Dies erlaubt dem Auftraggeber jedoch keinen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, in dem alle technischen, kaufmännischen und finanziellen Belange einvernehmlich festgelegt sind und der Zahlungseingang der Anzahlung erfolgt ist. Bei verspäteter Anlieferung von vom Auftraggeber/Käufer beigestellten Teilen ist ein neuer Liefertermin zu vereinbaren. Im Falle eines von uns vertretenden Lieferverzuges kann der Auftraggeber nur Erfüllung verlangen oder unter schriftlicher Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktritt des Auftraggebers bei Sonderanfertigungen oder anderweitige unter welchem Titel auch immer erhobenen Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für den Fall, dass die Durchführung des Auftrages durch Fälle höherer Gewalt wie Arbeitskonflikte, Arbeitsmangel, Behinderungen oder sonstige Störungen im Betrieb oder bei Zulieferungen, Verkehrsstörungen, Rohmaterialmangel, Feuer, Wasserschaden oder Stromausfall behindert oder unmöglich gemacht wird, können wir den Liefertermin verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
Ein übernommener Auftrag gilt mit Meldung unserer Lieferbedingungen als erfüllt, sofern nicht eine andere Form der Erfüllung schriftlich vereinbart wurde. Ohne Rücktritt auf den Erfüllungszeitpunkt geht alle Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald der Auftragsgegenstand unser Haus verlässt oder dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird. Der Auftraggeber hat den Kaufgegenstand sofort nach Erhalt der Meldung der Versandbereitschaft am vereinbarten Abnahmeort bzw. im Lieferwerk zu prüfen und zu übernehmen. Erfolgt die Übernahme nicht innerhalb von acht Tagen, gilt der Kaufgegenstand als in Ordnung übernommen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber stillschweigend oder ausdrücklich auf die Prüfung verzichtet.
Der Auftragnehmer/wir behalten uns vor jederzeit Produkte, auch wenn diese schriftlich in Auftragsbestätigungen oder Rechnungen festgelegt und vereinbart wurden , auf Ausweichprodukte zu ändern wenn diese qualitativ ähnlich gut oder gleichwertig sind und der Kunde keinen nennenswerten Nachteil davon trägt.
Das Rücktrittsrecht von Kaufverträgen gilt 2 Wochen. Im Falle einer Vertragsstornierung durch den Auftraggeber/Käufer sind wir berechtigt, als Schadenersatz 10% des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der bereits entstandenen Kosten zu fordern. Werden uns nach Rechtswirksamkeit des Auftrages und noch vor dessen Erfüllung Umstände in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Auftraggebers nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen, so kann der Verkäufer den Rücktritt vom Vertrag erklären, wobei erhaltene Anzahlung bis zur Festsetzung einer allfälligen Entschädigungsleistung zurückbehalten werden können. Ist der Auftraggeber/Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug oder werden uns nach Rechtswirksamkeit des Auftrages und noch vor dessen Erfüllung Umstände bekannt, welche die Erfüllung des Vertrages von Seiten des Auftraggebers/Käufers nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
a) alle noch offenen Forderungen und allfällige Wechsel mit späterem Verfalltag sofort fällig stellen
b) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben
c) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen
d) ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank verrechnen oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären, wobei erhaltene Anzahlungen bis zur Festsetzung einer allfälligen Entschädigungsleistung zurückbehalten werden können.
Die Zahlungen sind entsprechend der schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht gemäß schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers, abweichende Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, sind die in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zur Zahlung fällig. Ist der Auftraggeber/Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung in Verzug oder werden uns nach Rechtswirksamkeit des Auftrages und noch vor dessen Erfüllung Umstände bekannt, welche die Erfüllung des Vertrages von Seiten des Auftraggebers/Käufers nicht mehr ausreichend gesichert erscheinen lassen, so kann der Verkäufer entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
a) alle noch offenen Forderungen und allfällige Wechsel mit späterem Verfalltag sofort fällig stellen
b) die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben
c) eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen.
d) ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank verrechnen
oder unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären, wobei erhaltene Anzahlungen bis zur Festsetzung einer allfälligen Entschädigungsleistung zurückbehalten werden können.
Im Falle einer Vertragsstornierung durch den Auftraggeber/Käufer sind wir berechtigt, als Schadenersatz 10% des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich der bereits entstandenen Kosten zu fordern. Der Auftraggeber/Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen, vom Verkäufer nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten. Die Entgegennahme von Wechsel oder Scheck erfolgt vorbehaltlich ihrer Einlösung. Alle damit verbundenen Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Hat nach Ablauf der Nachfrist der Auftraggeber/Käufer die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so kann der Verkäufer durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag lossagen. Der Auftraggeber/Käufer hat über Aufforderung des Verkäufers bereits gelieferte Waren dem Verkäufer zurückzustellen und ihm Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten, sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die der Verkäufer für die Durchführung des Vertrages machen musste. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Waren ist der Verkäufer berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Auftraggeber/Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil es Verkaufspreises zu verlangen.
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur völligen Tilgung aller uns gegenüber bestehenden finanziellen Verpflichtungen des Auftraggebers unser Eigentum. Die Hereinnahme von Wechseln gilt insofern nicht als Bezahlung. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des an den Auftraggeber von uns gelieferten Gegenstandes ohne unsere schriftliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme des von uns gelieferten Gegenstandes durch Dritte, ist der Auftraggeber verpflichtet, dass unser Eigentumsrecht des Verkäufers geltend zu machen und ihn/uns hiervon sogleich zu benachrichtigen. An der Stelle des unter unserem Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehenden Gegenstandes tritt im Falle seiner Veräußerung der an dessen Stelle tretende Anspruch des Auftraggebers, ohne dass dieser dazu ausdrücklich an den Verkäufer uns abgetreten werden müsste.
Etwaige Mängel an Produkten oder Montagearbeiten oder sonstige Beanstandungen müssen unverzüglich, und zwar längstens innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung oder Montage und Möglichkeit der Feststellung mittels eingeschriebenen Briefes beim Verkäufer/uns geltend gemacht werden. Soweit sich der Verkäufer/wir uns zur Verbesserung oder Nachlieferung bereit erklärten, sind Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung ausgeschlossen. Im Übrigen haften der Verkäufer/wir nur für nachweislich festgestellte Montagemängel nur in der Weise, dass er/wir die Mängel bestmöglich und in einem angemessenen Zeitrahmen beheben wobei im Falle der Instandsetzung anfallende Materialkosten vom Auftraggeber zu tragen sind. Mängel an Produkten sowie Garantie und Gewährleistungsansprüche sind beim Produkthersteller direkt zu stellen. Der Auftragnehmer/wir übernehmen keine Haftung über Produkte und Geräte. Ertragsausfälle sowie Schadenersatzansprüche können nur beim Hersteller direkt gefordert werden. Entstehende Reparatur und Montagekosten werden vom Auftragnehmer/uns übernommen jedoch werden dem Auftraggeber/Käufer in Rechnung gestellt.Alle darüber hinausgehenden Ansprüche welcher Art auch immer, insbesondere die Vergütung sonstiger vom Auftraggeber aufgewendete Arbeits-, Material- oder sonst wie immer geartete Kosten oder ihm entstandene Folgeschäden aller Art werden vom Verkäufer/uns ausdrücklich abgelehnt. Jedwede Haftung durch den Verkäufer/unsererseits erlischt jedenfalls nach Ablauf von sechs Monaten, bei zweischichtiger Beanspruchung des in Rechnung gestellten Gegenstandes nach Ablauf von drei Monaten, gerechnet ab dem Tag der Übernahme/Auslieferung. Auch eine etwaige Instandsetzung oder Ersatzlieferung hat keine Hinausschiebung des Erlöschens der/unserer Haftung zur Folge.
Von der Haftung ausgeschlossen wird jedwede Haftung bei Reparaturen oder Änderungen durch Dritte ohne Auftrag des Verkäufers. Für von uns nicht selbst vom Verkäufer hergestellte Teile übernehmen er/wir nur diejenige Gewähr, die von den Herstellern dieser Teile geleistet wird. Wird vom Verkäufer uns ein Auftrag auf Grund von Angaben, Zeichnungen oder Modellen des Auftraggebers durchgeführt, so erstreckt sich die/unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern nur darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Auftraggebers erfolgt. Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler im Sinne des PHG (BGB 99/1988) wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb beteiligten Unternehmen ausgeschlossen. Der Kaufgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von Zulassungsvorschriften, Betriebsanleitungen, Vorschriften des Verkäufers über die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitung) – insbesondere im Hinblick auf die vorgeschriebenen Überprüfungen – und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets geistiges Eigentum der Firma Wartecker-PV unter Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Vervielfältigung, Nachahmung, Wettbewerb, etc.
Gemäß §22 Datenschutzgesetz (DSG) nimmt der Auftraggeber/Käufer zur Kenntnis, dass die erfassten Daten seines Unternehmens für geschäftsinterne Zwecke (z.B. Debitoren-Kreditorenbuchhaltung etc.) automationsunterstützt verarbeitet werden.
Sämtliche Inhalte der Website sowie Layout und Gestaltung sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Übernahme von Bestandteilen der Website, insbesondere von Texten, Textteilen, Bildmaterial oder grafischen Darstellungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Wartecker-PV. Der Betreiber ist um eine stete Aktualisierung und Überprüfung der Inhalte der Website bemüht. Es wird jedoch keine Haftung für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität übernommen. Gleiches gilt auch für Websites, auf die mittels Hyperlinks verwiesen wird. Jegliche Verbindungsherstellung zu derartigen Websites erfolgt auf eigene Gefahr.
Auf den uns erteilten Auftrag hat ausschließlich österreichisches Recht Anwendung zu finden. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Linz vereinbart. Für die Auftraggeber, die ihren Sitz im Ausland haben, gilt als Gerichtsstand nach unserer Wahl, außerdem das Schiedsgericht bzw. die Schiedsordnung der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft Wien. Sitz des Schiedsgerichtes ist Wien.